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Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
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16.06.2010 (aktualisiert am 17.06.2010)

Peinlicher Fauxpas der Regierungsparteien – Gesetzentwurf verstößt gegen die Sächsische Verfassung

Peinlicher Fauxpas der Regierungsparteien – Gesetzentwurf verstößt gegen die Sächsische Verfassung

Abstimmung über die Baumschutzsatzung von der Tagesordnung gestrichen!


Gestern, am 16.06.2010, sollte im Dresdner Landtag über das „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“ und damit für oder gegen die Baumschutzsatzungen entschieden werden.
Dazu kam es nicht, denn neben den naturschutzfachlich unvernünftigen Vorgaben, die der Ökolöwe scharf kritisierte, haben sich die Regierungsparteien CDU und FDP einen peinlichen Fauxpas geleistet. Das Gesetz ordnet die Gebührenfreiheit für Baumfäll-Genehmigungsverfahren an. Damit greift es in die Selbstverwaltung der Kommunen ein und macht einen Mehrbelastungsausgleich erforderlich. Obwohl ein entsprechender Hinweis und Antrag auf die erneute Überprüfung des Gesetzentwurfes vorlag, wurde eine weitere Anhörung abgelehnt. Erst als der juristische Dienst der Landtagsverwaltung feststellte, dass der „Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die Art. 84 Abs. 2 SächsVerf an das Zustandekommen der in Frage stehenden Vorschriften stellt, zu deren formeller Verfassungswidrigkeit“ führen, lenkte man ein. Und weiter: „Im Fall einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung können die gegen Art. 84 Abs. 2 SächsVerf verstoßenden Regelungen für nichtig erklärt werden“.
Bereits der erste Entwurf von CDU und FDP wurde von den eigenen Fraktionsmitgliedern zerpflückt. „Der zweite Entwurf macht nun einmal mehr deutlich, dass die Regierungsparteien nicht in der Lage sind, selbst die formalen Regeln eines Gesetzentwurfes einzuhalten.“, sagt Tobias Rieprecht vom Ökolöwen. „Man hat das Gefühl, dass hier nicht naturschutzfachliche Kompetenz, sondern die bloße Stimmenmehrheit im Landtag zählt.“, so Rieprecht weiter.
Für den Ökolöwen stehen jedoch nach wie vor die fachlichen Argumente im Vordergrund (PM Nr. 41 vom 4.6.10). Die Formulierung, dass Obst- und Nadelbäume, Birken, Pappeln und Weiden auf bebauten Grundstücken generell nicht mehr geschützt sind, verstößt ganz klar gegen die Bundesartenschutzverordnung und europäische Natur- und Artenschutzrichtlinien für FFH Gebiete (Flora-Fauna-Habitate). „Die BürgerInnen werden im Regen stehen gelassen mit Gesetzen, die sie nicht mehr überschauen können.", sagt Tobias Rieprecht. „Letztlich tragen aber sie das Risiko, Ordnungswidrigkeiten zu begehen und Bußgelder von 50.000 bis 500.000 Euro zu zahlen. Mit Bürokratieabbau hat das rein gar nichts zu tun.“, so Rieprecht weiter.
Über 6.000 BürgerInnen haben sich für den Erhalt der Baumschutzsatzungen ausgesprochen. Die Unterschriften wurden von unserem Dachverband, der GRÜNEN LIGA Sachsen e. V., am Montag Landtagspräsident Rößler übergeben, der sich mit dem Anliegen der BürgerInnen solidarisch zeigte.
Das nächste Plenum, in dem über die Baumschutzsatzungen abgestimmt werden könnte, findet Anfang September statt. Bis dahin werden sich auch die Kommunen zu dem verworrenen Gesetzentwurf von CDU und FDP äußern. Der Ökolöwe wird sich weiterhin für den Baumschutz in Sachsen einsetzten und die BürgerInnen informieren. (Pressemitteilung des Ökolöwen vom 17.06.10)

Schreiben Sie Protestbriefe an die Abgeordneten CDU und FDP und fordern Sie den Erhalt des Baumschutzes (48Kb).


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14.06.2010 (aktualisiert am 15.06.2010)

Über 6000 Unterschriften für den Baumschutz!!!

Über 6000 Unterschriften für den Baumschutz!!!

Übergabe der Unterschriften an Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler


Am Montag den 14.06. wurden am frühen Nachmittag dem Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler 6350 Unterschriften für den Erhalt des Baumschutzes in Sachsen überreicht.

Die in ganz Sachsen gesammelten Unterschriften wurden von Jörg Urban (Grüne Liga) und Vertretern von BUND, NABU, Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.  und dem Sächsischen Heimatschutz e.V. überreicht. Landtagspräsident Rößler betonte, dass ihm die Anliegen der Bürger wichtig seien und er diese Meinungsbekundungen ernst nehmen werde. Er selbst habe in den letzten Jahren etliche Bäume auf seinem Grundstück angepflanzt.

Am kommenden Mittwoch wird im Landtagsplenum über den Gesetzentwurf zur „Vereinfachung des Landesumweltrechts“ abgestimmt. Der Ökolöwe sowie zahlreiche andere Verbände haben sich wiederholt gegen die Gesetzesentwürfe ausgesprochen. Auch mit dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf sind die Kritikpunkte noch immer nicht vom Tisch. Mehr Bürokratie, rechtliche Grauzonen und "Schwarze Listen" für Bäume werden jedem Grundstücksbesitzer ernsthafte Probleme bereiten, wenn der Gesetzentwurf verabschiedet werden sollte.

Informieren Sie sich weiter zum Thema Baumschutz und wie Sie aktiv werden können.


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07.06.2010

Die Artenschutzfalle

Die Artenschutzfalle

CDU und FDP verheddern sich im eigenen Gesetzentwurf


Ende 2009 legten die Koalitions- fraktionen CDU/FDP einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Landesumweltrechts vor. Nachdem Verbände und Vereine, sowie tausende BürgerInnen in ganz Sachsen gegen das Baum-ab-Gesetz protestierten, ruderten die Regierungsparteien zurück.
Die Leipziger Naturschutzverbände (BUND Regionalgruppe Leipzig, Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V., NABU Regionalverband Leipzig e.V.) sehen das anders, obwohl einige Punkte tatsächlich verbessert wurden. So z.B. die kostenfreie Antragstellung und die Bearbeitungsdauer von maximal drei Wochen. Diese Regelungen sind bürgernah und finden die Zustimmung der Naturschutzverbände. Das bedeutet auch, dass das fachliche Entscheidungsverfahren und damit die rechtsverbindliche Aussage über die Fällung eines Baumes bei den Kommunen bleibt. Solange die Genehmigung innerhalb der drei Wochen erteilt und eine fachliche Beurteilung vorgenommen wird, hat der Bürger Rechtssicherheit und muss nicht bangen, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Ein ernsthaftes Problem entsteht, wenn die Genehmigung nach drei Wochen ohne Bearbeitung automatisch erteilt wird. Dann hat man zwar die Erlaubnis Bäume zu fällen, muss aber die Richtlinien des Sächsischen Naturschutzgesetzes, der Bundesartenschutzverordnung und des europäischen Artenschutzes berücksichtigen. Wer glaubt, nach der dreiwöchigen Frist jeden Baum fällen zu dürfen, ist im Irrtum!

Komplettiert wird das Verwirrspiel für die BürgerInnen durch die Aussage, „Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter […] auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken“ sind vom Schutz ausgenommen. Hier wird nicht entsprechend des Baugesetzbuches nach Außen- und Innenbereich unterschieden, eine konkrete Definition was ein „mit Gebäuden bebautes Grundstück“ sein soll, fehlt hier vollkommen. Solche Grundstücke können gleichzeitig unter den Schutz von europäischen oder bundesdeutschen Artenschutzrichtlinien fallen. Dieser Gesetzentwurf ist derart uneindeutig formuliert, dass tatsächlich kein Bürger in der Lage sein wird, selbst eine Entscheidung zu treffen, um einen Baum zu fällen. Wer weiß denn, ob ein Baum nicht Bestandteil eines §26-Biotopes ist oder durch die Bundesartenschutzverordnung oder die FFH Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) geschützt ist? Hier lassen CDU und FDP die BürgerInnen sehenden Auges in die Artenschutzfalle tappen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die willkürliche Auswahl von Baumarten, für deren Fällung es keine Genehmigung mehr geben soll, ist nicht nachvollziehbar. Die allgemeine Freigabe zum Fällen von Pappeln ist unverantwortlich und spottet auf fachlicher Ebene jeder Beschreibung. Die Schwarz-Pappel z.B. war 2006 Baum des Jahres, um darauf aufmerksam zu machen, dass es in ganz Deutschland nur noch ein paar tausend Exemplare gibt. In der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen ist sie bundesweit als gefährdet eingestuft! Genauso unsinnig ist die Pauschalisierung zum Fällen von Nadelgehölzen, Birken und Baumweiden. Die Wertigkeit jedes Baumes ist pauschal für die Fläche ganz Sachsens nicht festzulegen. Regionsspezifische Standortbedingungen machen selbst aus floristisch nicht zugehörigen Arten an bestimmten Standorten (z.B. in überhitzten Stadtteilen) ökologisch äußerst wertvolle Bäume. Standort und Funktion sind die entscheidenden Merkmale, um über die Fällung eines Baumes zu entscheiden, nicht die Art. Eine solche negative Generalisierung vermittelt eine Minderwertigkeit dieser Arten, die rein gar nichts mit dem Erkennen vom Wert der Natur zu tun hat. Und das im Jahr der Biodiversität. Besonders eklatant ist die Fällfreigabe für Obstbäume. Diese Aussage verstößt gegen §26 (1) 5 des Sächsischen Naturschutzgesetzes, nach dem etwa Streuobstwiesen geschützte Biotope sind. Diese sind wegen ihrer Artenvielfalt besonders wertvoll und streng geschützt, ihr Erhalt und ihre Pflege wird vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gefördert.

Irrelevant ist zudem die ständige Erwähnung der Kleingärten, die nun nicht mehr von den Baumschutzsatzungen betroffen seien. Denn in jeder großen Stadt sehen die bisherigen Baumschutzsatzungen bereits die Herausnahme von Kleingartenanlagen aus der jeweiligen Baumschutzsatzung vor. Dass die Regelung bereits existiert, wird verschwiegen, statt dessen wird eine zusätzliche aufgestellt – also mehr Bürokratie – und das dann als großartiger Erfolg und Freiheitsgewinn deklariert.

Was hier als optimaler Kompromiss verkauft werden soll, hat zwar gute Ansätze, ist im Kern – die uneindeutige Formulierung der Grundstücksflächen, die Negierung einzelner Baumarten – aber nicht tragbar. Um den Begriff von CDU und FDP aufzugreifen, dieser Gesetzentwurf ist das „Bürokratiemonster“ schlechthin, das für die BürgerInnen nicht mehr zu überschauen ist. BUND, Ökolöwe und NABU sind mit dem neuen Entwurf von CDU und FDP nicht einverstanden und fordern den Erhalt der Baumschutzsatzungen und damit den Schutz aller Bäume. Deshalb werden die Leipziger Naturschutzverbände erneut in die Offensive gehen und die bereits angelaufenen Unterschriftensammlungen fortsetzten. Am 14. Juni werden sie Landtagspräsident Dr. Matthias Rösler übergeben.


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06.05.2010 (aktualisiert am 17.05.2010)

Mehr als 6.000 Unterschriften für den Baumschutz – Übergabe der Petition im Landtag Dresden

Mehr als 6.000 Unterschriften für den Baumschutz – Übergabe der Petition im Landtag Dresden

Noch ist Zeit. Bringt uns eure Unterschriftenlisten!


Der Termin wurde verlegt: Am 14. Juni findet nun in Dresden die Übergabe der Unterschriftenlisten für die Erhaltung des Baumschutzes statt. Vertreter der Grünen Liga und des Ökolöwen werden die Listen Abgeordneten von FDP und CDU übergeben ...

... und damit ein deutliches Signal für den Baumschutz in Sachsen setzen. Nach aktuellem Stand wurden schon über 6.000 Unterschriften gesammelt!

Bringt bis Dienstag den 8.6. alle Unterschriftenlisten hier bei uns im Büro vorbei oder schickt sie direkt an die Grüne Liga:

GRÜNE LIGA Sachsen e. V.
Schützengasse 16
01067 Dresden


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23.04.2010 (aktualisiert am 04.05.2010)

Unsere Stadtbäume schützen, JETZT aktiv werden!

Unsere Stadtbäume schützen, JETZT aktiv werden! Einige tausend Menschen haben schon unterschrieben. Vor allem DresdnerInnen haben unterzeichnet - kaum LeipzigerInnen. Sind wir LeipzigerInnen etwa keine Baumschützer??? Jetzt kann der Gesetzentwurf noch korrigiert werden! Listen ausdrucken und mit Freunden Unterschriften sammeln in Schule, Uni, Sportverein und Parks!

Unterschriftenlisten dann an die aufgedruckte Adresse nach Dresden schicken oder im Ökolöwenbüro abgeben.

Wir unterstützen euch gern bei der Umsetzung eigener Aktionsideen! Kommt einfach beim Ökolöwen vorbei!

Weitere Informationen, Unterschriftenliste und PETITION gibt es hier.



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Tobias Rieprecht, Stefan Schmiedichen

Tel. 0341-3065-171

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