Die Leipziger Naturschutzverbände
(BUND Regionalgruppe Leipzig, Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.,
NABU Regionalverband Leipzig e.V.) sehen das anders, obwohl einige
Punkte tatsächlich verbessert wurden. So z.B. die kostenfreie
Antragstellung und die Bearbeitungsdauer von maximal drei Wochen.
Diese Regelungen sind bürgernah und finden die Zustimmung der
Naturschutzverbände. Das bedeutet auch, dass das fachliche
Entscheidungsverfahren und damit die rechtsverbindliche Aussage über
die Fällung eines Baumes bei den Kommunen bleibt. Solange
die Genehmigung innerhalb der drei Wochen erteilt und eine fachliche
Beurteilung vorgenommen wird, hat der Bürger Rechtssicherheit und
muss nicht bangen, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Ein
ernsthaftes Problem entsteht, wenn die Genehmigung nach drei Wochen
ohne Bearbeitung automatisch erteilt wird. Dann hat man zwar die
Erlaubnis Bäume zu fällen, muss aber die Richtlinien des
Sächsischen Naturschutzgesetzes, der Bundesartenschutzverordnung und
des europäischen Artenschutzes berücksichtigen. Wer glaubt, nach
der dreiwöchigen Frist jeden Baum fällen zu dürfen, ist im Irrtum!
Komplettiert
wird das Verwirrspiel für die BürgerInnen durch die Aussage, „Bäume
mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer
Stammhöhe von einem Meter […] auf mit Gebäuden bebauten
Grundstücken“ sind vom Schutz ausgenommen. Hier wird nicht
entsprechend des Baugesetzbuches nach Außen- und Innenbereich
unterschieden, eine konkrete Definition was ein „mit Gebäuden
bebautes Grundstück“ sein soll, fehlt hier vollkommen. Solche
Grundstücke können gleichzeitig unter den Schutz von europäischen
oder bundesdeutschen Artenschutzrichtlinien fallen. Dieser
Gesetzentwurf ist derart uneindeutig formuliert, dass tatsächlich
kein Bürger in der Lage sein wird, selbst eine Entscheidung zu
treffen, um einen Baum zu fällen. Wer weiß denn, ob ein Baum nicht
Bestandteil eines §26-Biotopes ist oder durch die
Bundesartenschutzverordnung oder die FFH Richtlinie
(Fauna-Flora-Habitat) geschützt ist? Hier lassen CDU und FDP die
BürgerInnen sehenden Auges in die Artenschutzfalle tappen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die willkürliche Auswahl von Baumarten, für deren Fällung es
keine Genehmigung mehr geben soll, ist nicht nachvollziehbar. Die
allgemeine Freigabe zum Fällen von Pappeln ist unverantwortlich und
spottet auf fachlicher Ebene jeder Beschreibung. Die Schwarz-Pappel
z.B. war 2006 Baum des Jahres, um darauf aufmerksam zu machen, dass
es in ganz Deutschland nur noch ein paar tausend Exemplare gibt. In
der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen ist sie bundesweit als
gefährdet eingestuft! Genauso unsinnig ist die Pauschalisierung zum
Fällen von Nadelgehölzen, Birken und Baumweiden. Die Wertigkeit
jedes Baumes ist pauschal für die Fläche ganz Sachsens nicht
festzulegen. Regionsspezifische Standortbedingungen machen selbst aus
floristisch nicht zugehörigen Arten an bestimmten Standorten (z.B.
in überhitzten Stadtteilen) ökologisch äußerst wertvolle Bäume.
Standort und Funktion sind die entscheidenden Merkmale, um über die
Fällung eines Baumes zu entscheiden, nicht die Art. Eine solche
negative Generalisierung vermittelt eine Minderwertigkeit dieser
Arten, die rein gar nichts mit dem Erkennen vom Wert der Natur zu tun
hat. Und das im Jahr der Biodiversität. Besonders eklatant ist die
Fällfreigabe für Obstbäume. Diese Aussage verstößt gegen §26
(1) 5 des Sächsischen Naturschutzgesetzes, nach dem etwa
Streuobstwiesen geschützte Biotope sind. Diese sind wegen ihrer
Artenvielfalt besonders wertvoll und streng geschützt, ihr Erhalt
und ihre Pflege wird vom Sächsischen Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie gefördert.
Irrelevant ist zudem die ständige Erwähnung der Kleingärten,
die nun nicht mehr von den Baumschutzsatzungen betroffen seien. Denn
in jeder großen Stadt sehen die bisherigen Baumschutzsatzungen
bereits die Herausnahme von Kleingartenanlagen aus der jeweiligen
Baumschutzsatzung vor. Dass die Regelung bereits existiert, wird
verschwiegen, statt dessen wird eine zusätzliche aufgestellt –
also mehr Bürokratie – und das dann als großartiger Erfolg und
Freiheitsgewinn deklariert.
Was hier als optimaler Kompromiss verkauft werden soll, hat zwar
gute Ansätze, ist im Kern – die
uneindeutige Formulierung der Grundstücksflächen, die Negierung
einzelner Baumarten – aber nicht tragbar. Um den Begriff von CDU
und FDP aufzugreifen, dieser Gesetzentwurf ist das
„Bürokratiemonster“ schlechthin, das für die BürgerInnen nicht
mehr zu überschauen ist. BUND, Ökolöwe und NABU sind mit
dem neuen Entwurf von CDU und FDP nicht einverstanden und fordern den
Erhalt der Baumschutzsatzungen und damit den Schutz aller Bäume.
Deshalb werden die Leipziger Naturschutzverbände erneut in die
Offensive gehen und die bereits angelaufenen Unterschriftensammlungen
fortsetzten. Am 14. Juni werden sie Landtagspräsident Dr. Matthias
Rösler übergeben.