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Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
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30.08.2010

Pressemitteilung vom 30.08.2010

Außenmole des Stadthafens wird eröffnet - Forderungen des Ökolöwen bleiben bestehen


Keine Motorboote auf dem Floßgraben! Keine schleichende Zerstörung des Auwalds!

Zur Übergabe der Außenmole des künftigen Leipziger Stadthafens am morgigen Dienstag richtet der Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V. erneut warnende Worte an die Vertreter von Stadtverwaltung und Landesdirektion Leipzig. Diese "Ersatzveranstaltung" zur eigentlich geplanten Komplettfreigabe des Kurses 1 vom Leipziger Gewässerverbund zwischen Stadthafen und Cospudener See bietet dem Umweltverein die Möglichkeit, erneut auf die Gefährdung des sensiblen Batschke-Floßgrabens hinzuweisen ...

Dieser Abschnitt des Gewässerverbunds muß auch weiterhin nur mit muskelbetriebenen Fahrzeugen befahrbar bleiben, um die einzigartige Natur unverlärmt und unverschmutzt in diesem Bereich des Auwalds zu erhalten. Der Floßgraben ist viel zu schmal, um ohne weiteren Ausbau ausreichend Platz für einander überholende Motorboote zu gewähren. Und dieser Ausbau kann keinesfalls hingenommen werden.

Der erste Kurs des Leipziger Gewässerverbunds soll vom Stadthafen über Elsterflutbett und Floßgraben zum Cospudener See führen. Die Sorgen des Ökolöwen und auch anderer Naturschutzverbände richten sich im Wesentlichen gegen ein Befahren mit Motorbooten und eine Übernutzung durch zu viele Boote des durch den Leipziger Auwald führenden Floßgrabens, der durch geschützte Bereiche verläuft - aber auch gegen die Freigabe des Cospudener Sees für sämtliche Bootstypen. Die für den 20. August 2010 geplante Eröffnung des Kurses 1 (Tag Blau) fiel aufgrund baulicher Verzögerungen an der Connewitzer Schleuße “ins Wasser” und wurde auf 2011 verschoben. Die Entscheidung der Landesdirektion Leipzig, welcher Bootstyp welches Gewässer befahren kann (Schiffbarkeitserklärung), steht zudem nach wie vor aus.

Ein überregionaler Blick darauf, wie die Gewässernutzung in anderen Regionen Deutschlands und Mitteleuropas geregelt ist, ergibt Erstaunliches. Auf dem bayerischen Chiemsee (knapp 8.000 Hektar) sind nur privatgewerbliche Motorboote zugelassen und diese auch nur in einer Dichte von einem Boot auf 24 Hektar. Auf dem Cospudener See, der gerade einmal 450 Hektar bietet, wäre dagegen ein Boot auf einer Fläche von einem Hektar zulässig. Auf dem österreichischen Wörthersee ist ein Boot auf 20 Hektar zulässig, wogegen auf dem Plauer See in Mecklenburg die Motorbootnutzung auf Null zurückgefahren werden soll. Hier waren sich Anwohner und Tourismusverbände einig, dass aufgrund der Motorbootnutzung mehr zahlungskräftige Erholungstouristen wegbleiben als an motorisierten Wassertouristen hinzugewonnen werden konnten. Ein aktuelles Interview mit Sabine Heymann, Vorsitzende des Wasser-Stadt-Leipzig e.V., zeigt zudem, dass ein Umdenken vor Ort bereits stattgefunden hat (siehe Leipziger Internetzeitung vom 16.08.2010).

Besonders eine Tierart steht symbolisch für die Bedrohung der Artenvielfalt. "Das Risiko der Vertreibung des seltenen und unter Schutz stehenden Eisvogels durch die Motorbootfreigabe kann nicht eingegangen werden!", so Enrico Vlach, Umweltpolitischer Sprecher des Ökolöwen. "Durch die im Frühjahr auf Markkleeberger Flur bereits vollendeten Ausbaumaßnahmen wurden nachweislich die Brutröhre sowie der übrige Lebensraum eines Eisvogelbrutpaares dauerhaft zerstört. Das darf im nördlich liegenden Leipziger Abschnitt nicht geschehen!"

Gegen die Freigabe für Motorboote auf den benannten Gewässern sprechen weitere Argumente: Erstens ist Leipzig eine Modellregion für Elektromobilität - warum also im Gewässertourismus auf Verbrennungsmotoren setzen? Zweitens ist die Stadt Leipzig 1994 dem Klimabündnis europäischer Städte mit indigenen Völkern beigetreten und hat sich der CO2-Reduzierung verpflichtet, und drittens führt die Stadt im Rahmen des Luftreinhalteprogrammes die grüne Plakette (Umweltzone) ein - ein weiteres Argument gegen Verbrennungsmotoren. Die oben angerissene touristische Ablehnung wird noch verstärkt durch den Punkt, dass ein ökologisch-nachhaltiger Tourismus viel eher ein zahlungskräftiges Publikum anzieht, welches sein Paddel- oder Ruderboot auch mal verlässt, um gastronomische oder kulturelle Angebote zu nutzen. Was die Schiffbarmachung betrifft, so zeigt das Beispiel Österreich, dass dort nur große Flüsse wie die Donau als Schifffahrtstrasse gelten und niemand auf die Idee käme, Natur- und Baggerseen oder ökologisch wertvolle Flussläufe in Wasserstraßen umzufunktionieren.

Vlach unterstreicht: "Als anerkanntem Naturschutzverein geht es uns vor allem um die Nachhaltigkeit des Gewässerkonzeptes. Bei der Nutzung von Motorbooten sind es besonders die Faktoren Schadstoffeintrag, Wellenschlag, Raumverbrauch, optische und akustische Störungen sowie mechanische Schädigungen, die ausschlaggebend sind." Bei negativen Vorzeichen können sich diese Faktoren nachteilig auf Biotope, auf die Wasser- und letztlich auch die Erholungsqualität auswirken. Und dabei sind gerade die renaturierten Tagebauseen besonders empfindlich gegenüber zusätzlichen Belastungen - wie aus der Konzeption zur nachhaltigen Nutzung der Tagebauseen in der Region Leipzig (Grüner Ring Leipzig) hervorgeht.

Rückfragen:
Enrico Vlach, Umweltpolitischer Sprecher des Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
Telefon: 0341-3065-370
Fax: 0341-3065-179
E-Mail: upa@oekoloewe.de


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12.08.2010

Mitmach-Aktionen zum Schutz des Floßgrabens

Wer für den Erhalt des Flograbens aktiv werden will, kann zum Unterschriftensammeln an die Weiße Brücke in den Auwald kommen!

Termine

  • 14.08.2010, 14 Uhr
  • 28.08.2010, 14 Uhr

Bürgerbeteiligung in der Landesdirektion

Am 19. Mai übergaben der Ökolöwe und viele weitere Vereine, Initiativen und BürgerInnen Stellungnahmen und Unterschriftenlisten gegen die Erklärung der Schiffbarkeit auf Floßgraben und Cospudener See.
20.05.2010

Erklärung der Schiffbarkeit auf dem Kurs 1 des Touristischen Gewässerverbundes

Stellungnahme des Ökolöwen


Sehr geehrter Herr Kolb,

vielen Dank für die Beteiligung am oben genannten Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit zwischen dem Stadthafen Leipzig und dem Cospudener See - des sogenannten Kurses 1 des Gewässerverbundes. Der Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V. ist nach Prüfung der Unterlagen und des Sachverhalts zur Entscheidung gekommen, die Planung abzulehnen.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier als Pdf.

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19.05.2010 (aktualisiert am 20.05.2010)

Pressemitteilung vom 19.05.2010

Übergabe der Stellungnahme zur Erklärung der Schiffbarkeit


Der Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V. übergibt am 19. Mai 2010 um 16 Uhr  seine Stellungnahme zur Erklärung der Schiffbarkeit auf dem Kurs 1 des Touristischen Gewässerverbundes an die Landesdirektion Leipzig, in der eine generelle Schiffbarkeitserklärung der Route für Motorboote abgelehnt wird. Nur Teilabschnitte könnten mit Ausnahmegenehmigungen in begrenztem Umfang und mit Auflagen an Boote und Betreiber probeweise für den Fahrgastschiffverkehr geöffnet werden.
Naturschutzrechtliche Belange aber auch wirtschaftliche Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt. Es ist damit zu rechnen, dass eine generelle Öffnung der Route für Motorboote zur Naturzerstörung, einer Verringerung der touristischen Attraktivität sowie zu Konflikten mit Betreibern/Besitzern von muskelkraftbetriebenen Booten führen wird. Ein wirtschaftliches Argument ist der potentielle Umsatzrückgang. Untersuchungen aus anderen Regionen zeigen, dass Touristen, die mit unmotorisierten Booten unterwegs sind, im Durchschnitt mehr Geld an Rast- und Zielplätzen ausgeben als Motorbootnutzer. Außerdem konnte in Gegenden, die gerade auf das Verbot von Motorbooten setzen, die touristische Attraktivität gehalten oder sogar gesteigert werden (z.b. Spreewald oder Fränkische Seenplatte).

Der Ökolöwe hält die Motorisierung dieser relativ kleinen und dazu noch stadtnahen Seen und Gewässer für überzogen, da sie der touristischen Gesamtentwicklung mehr Schaden als Nutzen bringen wird. Deshalb hält der Ökolöwe es auch für dringend erforderlich, die derzeitige Praxis der Erteilung von Einzelgenehmigungen sofort zu stoppen und zum bisherigen Verfahren zurückzukehren. Bislang wurden keine privaten Motorboote zugelassen, Ausnahmen gab es nur als Notantrieb bei Segelbooten sowie für wenige Fahrgastschiffe.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist bei einer Schiffbarkeit für Motorboote mit starken Schäden an den schmaleren Gewässern mit steilen, unbefestigten Ufern zu rechnen, die erhebliche Unterhaltungskosten nach sich ziehen und die Lebensbedingungen für geschützte Arten (z.B. Eisvogel) weiter verschlechtern würden.

Das Vorhaben betrifft mehrere Schutzgebiete nach europäischem und sächsischem Recht. Zahlreiche nach Sächsischem Naturschutzgesetz geschützte Biotope sowie nach europäischem Recht (besonders) geschützte Lebensraumtypen kommen hinzu. Auch verschiedene nach sächsischem, Bundes- und/oder EU-Recht besonders geschützte Arten sind von dem Vorhaben betroffen, darunter auch Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

Die Ankündigung, dass am 20. August 2010 "die erste bootsgängige Verbindung zwischen Leipzig und dem Cospudener See als ‚Tag Blau’ entlang des Wasserlaufs wirkungsvoll in Szene gesetzt" werden soll, zeugt in starkem Maß von Ignoranz der Entscheidungsträger. Sie scheinen eine Verbandsbeteiligung als grünes Feigenblatt anzusehen und anderslautende Meinungen (ggf. sogar Mehrheiten) ignorieren zu wollen, da das Ergebnis offensichtlich bereits feststeht.

Für Rückfragen:
Enrico Vlach
Umweltpolitischer Sprecher
Telefon: 0341-3065-370
Fax: 0341-3065-179

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Enrico Vlach
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Tel. 0341-3065-370
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