22.10.2010 (aktualisiert am 10.11.2010)
Der neue §22 des Sächsischen Naturschutzgesetzes
Was müssen Bürger zukünftig beachten?
Am 19. Oktober trat der neue § 22 des Sächs. Naturschutzgesetzes in Kraft. Statt Vereinfachung werden den Bürgern durch das neue Gesetz Fallen gestellt. Was gilt es also zu beachten,...
...wenn ein Baum gefällt werden soll?
In einer Pressemitteilung informiert der Ökolöwe über die Auswirkungen für Natur, Bevölkerung und Verwaltung. So droht der Stadt Leipzig ein signifikanter Rückgang an Bäumen; seltenen und geschützten Arten wird der Lebensraum genommen. Bürger werden durch vorschnelle Baumfällungen unerwartete Bußgeldbescheide bekommen und die Ämter werden anhand der knapp bemessenen Zeit für die Antragsverfahren überlastet sein.
Die Öffentlichkeit wird durch die uneindeutigen Formulierungen des neuen Gesetzes und die darin auftretenden Widersprüche zu bestehenden Naturschutzgesetzen verunsichert. Beachtet werden muss, dass im Zuge des neuen Gesetzes auch weiterhin nicht einfach drauflos gefällt werden darf!
Eine Auflistung der Konsequenzen für Natur und Bürger können sie als PDF-File herunterladen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Pauschalisierung von Baumgruppen nicht nachvollziehbar. Schwarzpappel und Weißtanne sind in Sachsen vom Aussterben bedroht. Baumweiden zählen zu den charakteristischen Arten der geschützten Weichholzaue. Diese negative Generalisierung von Baumgruppen vermittelt dem Bürger
eine Minderwertigkeit dieser Arten, die nichts mit dem Erkennen vom Wert der Natur zu tun hat.
Der Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V. appelliert daher an die Bevölkerung, sich vor einer geplanten Baumfällung bei Naturschutzbehörden , Natur- und Umweltschutzvereinen oder Fachgutachtern beraten zu lassen, um möglichen Ordnungswidrigkeiten und damit verbundenen Bußgeldzahlungen aus dem Weg zu gehen! Für Mitglieder des Ökolöwen ist die Beratung natürlich kostenfrei.
Wir
bitten genau zu prüfen, ob eine Baumfällung wirklich notwendig ist
oder Handlungsalternativen vorhanden sind. Bäume sind nicht nur Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, sondern tragen zum Allgemeinwohl bei, indem sie das Stadtbild verschönern, für Lärmminderung sorgen und das Stadtklima verbessern. Werden Bäume gefällt, wirkt sich dies
negativ auf die Lebensqualität der Bürger aus. Für Grundstückseigentümer mit Baumbestand gilt somit auch Artikel 14 des Grundgesetzes: „Eigentum
verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen.“.
Naturschutz
fängt im Kleinen an. Sie können Bäume pflanzen anstatt zu fällen.
Oder engagieren Sie sich als Baumpate beim Ökolöwen. Mit Hilfe
Ihrer Patenschaft werden Bäume gepflanzt und gepflegt.
Den genauen Gesetztestext kann man hier nachschlagen.